adi.vision

Tipps, Tricks und praktische Lebenshilfen zur Arbeit in der Kommunalpolitik
 

Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung


A - Liste der nicht oder nur mit riesiger Verzögerung beantworteten Bürgeranfragen

Juni 2020

Das Rats-Informations-System sollte in Betrieb gehen. Anscheinend gab es mal wieder Verzögerungen.

Januar 2019

Dinkelrode: Anträge zur Reparatur der Aussegnungshalle wurden über 1 Jahr nicht beantwortet 

31.10.2019

Landershausen: Ortsvorstehen Frank Winkels weist in der GV-Sitzung  auf die baulichen Mängel im DGH Landershausen hin und bietet eine Besichtigung der

2015

Lindenplatz: 3 Vorschläge von Ingenieurbüros zur Lindenplatzgestaltung werden nicht in die Diskussion mit einbezogen

2018

Lindenplatz: Die Vorschläge von Gabriele Appelshäuser-Wenke zur Lindenplatzgestaltung werden nicht in die Diskussion mit einbezogen

2018


Die Verhandlungen zum "Pachtvertrag Förderverein Generationenhof e.V." wurden in 2018 gestartet und erst im Oktober 2020 beendet.

2018

Lindenplatz: Die Vorschläge von ca. 100 Bürger*innen, die auf der "Landeck Open" an einem Ideenwettbewerb zur Lindenplatzgestaltung teilgenommen haben,  werden nicht in die Diskussion mit einbezogen

2018

Der Bau eines Evolutionsweges wird vom Vorstand beschlossen, die Giordano-Bruno-Stiftung hat zugesagt, das Projekt mit ca. 3.200,-€ zu unterstützen. Das "Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie" hat bereits die Genehmigung erteilt, das von ihr erstellte Material zu nutzen.

2018

Lindenpumpe: Die Reparatur der Lindenpumpe erfolgte erst nach 2 Jahren im Rahmen einer PPP-Aktion (Private Public Partnership) zwischen Wassermeister Reinhardt und Adi Busch. Für BM Möller hatte die Reparatur 2 Jahre lang "keine Priorität". 

2018

Diverse Anträge zur Schaffung kleiner touristischer Attraktionen wurden nicht beantwortet:

  1. Liebesschlösser am Gerüst der "Ältesten Linde Europas"
  2. Reparatur der Lindenpumpe (erfolgte erst nach 2 Jahren mit massivem privaten Einsatz)
  3. "Spendenmilchkanne" am Gerüst der Linde zum Sammeln von "Eintrittsgeldern" von Touristen für die Vereinsarbeit
  4. "I Love ..." Sticker als tourisische Image-Kampagne für Schenklengsfeld. Wurde abgelehnt, mit Hinweis auf die "Wappenssatzung", in der es allerdings kein Verbot gibt, das Wappen zur Verbesserung des Images der Gemeinde zu verwenden.
  5.  Touristisches Thema "Heiratsparadies Schenklengsfeld" (vgl: "Gretna Green" in Schottland. Die Standesämter unter der Linde und im Bethaus Malkomes sind etwas ganz besonderes, das man tourstisch nutzen sollte.
  6.  

2019

Interessenbekundungsverfahren PLUS Nachfolgeverfahren

Beide Verfahren wurden aufgrund von "Überarbeitung eines Mitarbeiters" nicht fristgerecht durchgeführt.

Das Verfahren zur Ermittlung aller denkbaren Möglichkeiten zur Planung eines "Verwaltungssitzes der Gemeinde Schenklengsfeld" wird somit seit Oktober 2019 NICHT bearbeitet. 

2019-2020

Diverse Email-Anfragen von Adolf Busch blieben trotz wiederholter Erinnerungs-Emails nicht beantwortet. In den Eingangs-Bestätigungs-Emails des "Hauptamt@Schenklengsfeld.de" wurde sowohl der Eingang der Emails, wie auch die Weiterleitung an BM Möller zur weiteren Bearbeitung bestätigt.

2020

Weinbergfreunde: Der Wasser- und Elektro-Anschluss wurde seit Beginn des Jahres mit wechselnden Begründungen nicht gelegt.

B - Rechtliche Grundlagen zu Friste zur Beantwortung von Bürger-Anfragen

Der Text stammt aus dem Laenschels2030-Post vom 2.Juli 2019.

Anlass war das permanente Ignorieren von Anfragen an BM Möller.

Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung
oder
die juristische Begründung für die "8+1"-Regel.

Alle L2030-Anträge wurden an "Hauptamt@Schenklengfseld.de" gesendet und tragen damit den offiziellen Eingangsstempel der Gemeinde. Damit sind alle Prozesse transparent nachvollziehbar.

Nach Wikipedia gilt:

Europäische Union
Für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union besagt der Kodex für gute Verwaltungspraxis in Artikel 17: „Der Beamte stellt sicher, dass über jedes Ersuchen bzw. jede Beschwerde an das Organ innerhalb einer angemessenen Frist unverzüglich und auf keinen Fall später als zwei Monate nach dem Datum des Eingangs entschieden wird. Die gleiche Regelung gilt für die Beantwortung von Schreiben von Einzelpersonen.“[1][2] Der Kodex setzt unter anderem das Recht auf eine gute Verwaltung in Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union um.[3]

Bundesrepublik Deutschland
Die behördliche Auskunftspflicht ist Pflicht jeder Behörde, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und Pflichten zu erteilen. Sie ist in § 25 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt.
In den Ländern bestehen Bestrebungen, in den Landesverwaltungsverfahrensgesetzen einen Anspruch des Bürgers auf Antwort der öffentlichen Verwaltung zu schaffen und diesen mit einer angemessenen Frist zu untersetzen.[1]
(Wikipedia)


Weitere Kommentar nach ca. 6 Monaten

Aus gegebenem Anlass:

Anfragen an eine öffentliche Verwaltung müssen/sollen/dürfen/können nach spätestens 8 Wochen bearbeitet sein.

"Bearbeitet" heisst nicht "abgeschlossen", sondern lediglich, die Behörde (ein/e Sachbearbeiter*in) muss irgendwie reagiert haben. Z.B. eine Mitteilung "Ist aus den Gründen x+y noch nicht abschliessend bearbeitet."

Solange keine abschliessende Absage erfolgt ist, befindet sich die Anfrage/der Antrag rechtlich noch "in Bearbeitung".

Falls das nicht der Fall ist, stehen rechtlich dem/der Antragsteller*in die Beschwerdeformen "Dienstaufsichtsbeschwerde" und/oder "Fachbeschwerde" zur Auswahl.

Oder halt, entnervt aufgeben.

Die Person/der Mensch, der einen Bürgermeister-Job hat,  kann natürlich, wie jede andere Person auch, Gespräche verweigern.

Die AMTSPERSON BÜRGERMEISTER unterliegt den Verwaltungsgesetzen und muss reagieren.

Die NICHT-Beantwortung von Bürger-Fragen stellt damit ein Dienstvergehen dar.